Tarifvertrag für Apotheken 2022/2023
Gleich zum Jahresanfang konnte zwischen ADA und ADEXA für die Apotheken ein neuer Tarifvertrag geschlossen werden. In Nordrhein und Sachsen gilt der nicht, da hier unter anderem die TGL Nordrhein auf der Arbeitgeberseite Tarifpartner der ADEXA ist. Die Tarifverhandlungen sind von der gravierenden Personalnot und der von der Ampelkoalition angekündigten Mindestlohnanhebung maßgeblich beeinflusst.
Viele Angestellte der Apotheken haben den Abschluss begrüßt. Aber wie sehen das die Apotheken-Inhaber? Die ersten Reaktionen waren gemischt. Viele sprachen von einer hohen Belastung für das Apotheken-Betriebsergebnis.
Wie sieht es aber konkret aus? Welche Inhaber sind bereit, die Tarifanpassung voll mitzugehen? Oder kommt es zu einer Abschmelzung von bereits übertariflichen Zahlungen ohne zusätzliche Gehaltszahlungen? Eine solche Verrechnung setzt natürlich im Einzelfall voraus, dass freiwillige übertarifliche Zusagen gegengerechnet werden können. Die genaue Entwicklung wird man erst im weiteren Verlauf ab dem ersten Quartal 2022 sehen können. Zudem müssen die Regelungen zum Nachtdienst und Freizeitausgleich berücksichtigt werden.
Mögliche wirtschaftliche Auswirkungen
Wir klären im Folgenden über die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf. Wir haben uns in fünf Umsatzklassen die Verteilung der Personalstellen angesehen und je Berufsgruppe die vereinbarte Sockelanhebung (200 bzw. 225 Euro) sowie die prozentuale Anhebung von 3 Prozent (ab 2023) angesetzt. Zudem wurden Arbeitgeber-Zusatzkosten in Höhe von 34 Prozent (inkl. 13. Monatszahlung) angesetzt, um die Belastung in Gänze zu ermitteln.
Folgende zusätzliche Personalkosten ergeben sich für die Umsatzklassen und dem Durchschnitt: Im Durchschnitt ergibt die Sockelzahlung in 2022 einen Ausgabenanstieg von rund 20.000 Euro beziehungsweise 7,2 Prozent. Mit den 3 Prozent ab 2023 haben wir steigende Ausgaben in Höhe von durchschnittlich 28 500 Euro beziehungsweise 10,2 Prozent gegenüber 2021. Bemerkenswert ist die Spannbreite der Mehrausgaben: Sie beträgt in den Umsatzklassen in 2022 zwischen 10.500 bis 52.500 Euro. Da für die Apotheken aktuell keine Erhöhung der Honorierung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Aussicht steht, ist die vereinbarte Erhöhung durchaus »schmerzhaft, aber im Hinblick auf die Personalsituation sicherlich angebracht«, wie der Vorsitzende der ADA erläutert.
Zukunftswirkung des Tarifvertrags
Zu beachten ist auch die Zukunftswirkung der Tarifanpassung. Nach ersten Berechnungen wirken sich 10 000 Euro Erhöhung der Personalkosten mit rund 80 000 Euro negativ auf den Firmenwert einer Apotheke aus. Wenn eine Apotheke fast 30.000 Euro jährlich ab 2023 mehr für Personal ausgeben muss, hat das deutliche Auswirkungen auf den zukünftigen Gewinn. Folglich müsste die Apotheke alternativ mehr Umsatz tätigen beziehungsweise die Rx-Honorierung müsste angepasst werden, um dies zu kompensieren. Leider ist das nicht in Sicht. Vielmehr werden weitere Belastungen durch angekündigte Reduktionen der Großhandels-Einkaufsvergütungen verschärfend dazu kommen. Somit ergibt sich durch die Anpassung der Tariflöhne für die Apotheken insgesamt eine signifikante Erhöhung der Personalkosten und für die Apotheken, die sich ohnehin schon im betriebswirtschaftlich kritischen Bereich befinden, eine kritisch verschärfte Situation.
- Dr. Sebastian Schwintek
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
GeneralbevollmächtigterTelefon: 0511 83390 -0Fax: 0511 83390 -340
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